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Berufsunfähigkeitsversicherung – Anerkenntnis nach Vorstandsbeschwerde

Der Mandant von Rechtsanwalt Mumm (Fachanwalt für Versicherungsrecht) litt an schwerwiegenden Schädigungen der Wirbelsäule und konnte daher seinen Beruf als Techniker nicht mehr ausüben. Denn der Arbeitsalltag gestaltete sich schon an gesunden Tagen aufgrund stundenlanger Fahrten im Pkw, dem Erklimmen von hohen Stufen mit fast 30 Kilo schwerem Equipment und dem Arbeiten in beengten Räumen als äußerst mühselig. Mehrere Ärzte hatten dem Versicherungsnehmer zudem die erheblichen Einschränkungen bescheinigt. Dennoch wollte der Versicherer nach Eingang des Leistungsantrages seine Einstandspflicht nicht anerkennen. Stattdessen zog sich die Prüfung und mündete in der Beauftragung eines Gutachters. Rechtsanwalt Mumm empfahl an dieser Stelle die Einreichung einer Vorstandsbeschwerde, da der Leistungsanspruch klar auf der Hand lag und erarbeitete die Vorstandsbeschwerde gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer. Mit Erfolg. Nur kurz nach dem Versand der Vorstandsbeschwerde wurde die Berufsunfähigkeit umgehend anerkannt.

Aufgrund unserer Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung können wir die Erfolgsaussichten unserer Mandanten sehr gut einschätzen und sind daher in der Lage, immer das richtige „Werkzeug“ einzusetzen. Es bedarf nicht immer einer außergerichtlichen Intervention oder gar eines Prozesses, sondern auch eine wohlformulierte Vorstandsbeschwerde kann zum Erfolg führen. Dies schont Zeit, Nerven und den Geldbeutel unserer Mandanten.