Im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Mahlstedt und Partner mit unserem Rechtsanwaltsteam bestehend aus Dr. Christoph Förster, Carsten Geschke und Dr. Malte Dittrich umfassend in deutscher und englischer Sprache. Unseren Mandanten bieten wir im Bereich des Gesellschaftsrechts die gesamte Bandbreite der gesellschaftsrechtlichen Beratung, Planung und Gestaltung. Hierzu gehören die Gründung von Unternehmen, die Vorbereitung und Umsetzung von Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen, Beschlussvorbereitungen sowie die Unternehmensnachfolgeplanung und deren Gestaltung.
Auch bei Anteils- und Unternehmensverkäufen sowie der Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften stehen wir Ihnen zur Seite.
Gerade für Start-ups und Gründer begleiten wir beim Aufbau ihrer Unternehmen und geben wichtige rechtliche Beratung bei Gesellschaftsverträgen, Markenanmeldungen und Erstellung sowie Überprüfung von B2B-Verträgen (business to business). Im Handelsrecht vertreten wir kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Selbständige bei der optimalen Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen zu Geschäftspartnern (B2B-Verträge), Kunden und Abnehmern.