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Handels- und Gesellschaftsrecht

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Im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Mahlstedt und Partner mit unserem Rechtsanwaltsteam bestehend aus Dr. Christoph Förster, Carsten Geschke und Dr. Malte Dittrich umfassend in deutscher und englischer Sprache. Unseren Mandanten bieten wir im Bereich des Gesellschaftsrechts die gesamte Bandbreite der gesellschaftsrechtlichen Beratung, Planung und Gestaltung. Hierzu gehören die Gründung von Unternehmen, die Vorbereitung und Umsetzung von Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen, Beschlussvorbereitungen sowie die Unternehmensnachfolgeplanung und deren Gestaltung.

Auch bei Anteils- und Unternehmensverkäufen sowie der Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften stehen wir Ihnen zur Seite.

Gerade für Start-ups und Gründer begleiten wir beim Aufbau ihrer Unternehmen und geben wichtige rechtliche Beratung bei Gesellschaftsverträgen, Markenanmeldungen und Erstellung sowie Überprüfung von B2B-Verträgen (business to business). Im Handelsrecht vertreten wir kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Selbständige bei der optimalen Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen zu Geschäftspartnern (B2B-Verträge), Kunden und Abnehmern.

Leistungen

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht bieten insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Gründungsberatung zur Rechtsformwahl nebst haftungs- und steuerrechtlichen Fragen
  • Vorbereitung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen
  • Beratung, Gestaltung und Vertretung in allen Bereichen des Personengesellschafts- und Kapitalgesellschaftsrechts
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei Streitigkeiten unter den Mitgesellschaftern
  • Beratung und Vertretung bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Beratung und Vertretung von GmbH-Geschäftsführern zu Haftungsthemen
  • Vertretung in Schiedsverfahren
  • Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Mergers & Aquisitions (M&A)
  • Begleitung und Vorbereitung von Unternehmenskäufen, Unternehmensverträgen
  • Vorbereitung von Handelsregisteranmeldungen
  • Gesellschafts- und Unternehmensgründung
  • Beratung von Startups- und Gründern
  • Beratung von Stiftern bei Stiftungsgründungen
  • Unternehmensübertragungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Restrukturierungen
  • Vertretung von Handelsvertretern
  • Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Leasingverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG-Recht)
  • Inkasso
  • Vertretung von Tankstellenpächtern bei Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB

Gut beraten durch unser Rechtsanwaltsteam

Dr. Christoph Förster

Rechtsanwalt und Notar
Carsten Geschke
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Malte Dittrich
Rechtsanwältin