Das Bundesarbeitsgericht – die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind. Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt.
Für das Grundgesetz (GG) ist es selbstverständlich, dass die Rechtsprechung (Judikative) eine selbstständige Staatsgewalt darstellt, die neben der Gesetzgebung (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive) steht. Das aus Art. 20 Abs. 2 GG folgende Gewaltenteilungsprinzip dient der Verteilung der politischen Macht und damit der Mäßigung der Staatsherrschaft. Die rechtsprechende Gewalt ist nach Art. 92 GG den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Nach Art. 95 Abs. 1 GG errichtete der Bund als oberste Gerichtshöfe des Bundes den Bundesgerichtshof (in Karlsruhe), das Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig), den Bundesfinanzhof (in München), das Bundesarbeitsgericht (in Erfurt) und das Bundessozialgericht (in Kassel).
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Das Bundesverwaltungsgericht ist durch Gesetz vom 23. September 1952 errichtet worden. Der Bundesgesetzgeber kam damit einem Auftrag des Grundgesetzes nach, einen zentralen obersten Gerichtshof des Bundes für den Bereich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schaffen. Das erwähnte Gesetz sah in seinem § 1 Berlin als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts vor.
Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) hat das BfV gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) „Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen“ zu sammeln und auszuwerten über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind
Als am 20. September 1949 der erste Bundesminister der Justiz ernannt wurde, gab es schon eine über siebzigjährige Tradition zentraler deutscher Justizbehörden. Sie begann 1875 mit dem Reichsjustizamt, das zunächst nur eine unselbständige Abteilung des Reichskanzleramtes war, dann aber am 1. Januar 1877 zu einer selbständigen Obersten Reichsbehörde aufstieg.
Das Bundesfinanzministerium – Mehr als Haushalts- und Steuerpolitik. Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 in Karlsruhe errichtet. Er ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird. In diesem Bereich sind rund 75% aller Richterinnen und Richter tätig.
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Der Bundestag besteht z. Z. (2002) aus 603 Abgeordneten, inklusive Überhangmandate. Die Abgeordneten sind in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten zu wählen (Art. 38 GG), die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich seit mindestens drei Monaten dort aufhalten. Gewählt werden kann, wer das aktive Wahlrecht besitzt und volljährig ist (Art. 116 GG). Das Wahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht bei entmündigten, unter Vormundschaft gestellten, wegen Geisteskrankheit in Anstalten untergebrachten oder eine Freiheitsstrafe verbüßenden Personen (§§ 12, 13 des Bundeswahlgesetzes vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993). An der Wahl nehmen auch – im Gegensatz zu früher – die Soldaten teil.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt auch für die Verfolgung von Straftaten des Völkermordes.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde, ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Zusammen mit seinen Vorläufern – dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt – kann das Deutsche Patent- und Markenamt auf eine mehr als 120-jährige Geschichte zurückblicken. Das Amt hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde, ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Zusammen mit seinen Vorläufern – dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt – kann das Deutsche Patent- und Markenamt auf eine mehr als 120-jährige Geschichte zurückblicken. Das Amt hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren.
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