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Sozialrecht für Institutionen

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Im Sozialrecht ist unsere Kanzlei insbesondere spezialisiert im Behindertenrecht. Hier vertreten und beraten wir unter anderem sozialen Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Hilfen für behinderte und alte Menschen.

Darüber hinausgehend vertreten wir Privatpersonen aus sozialen Einrichtungen und Institutionen in allen Bereichen des Sozialrechts, wenn es gilt, Ansprüche und Rechte gegenüber dem Staat geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und Pflegeleistungen.

Leistungen

Im Sozialrecht beraten und vertreten Sie Dr. Björn Winkler und Frau Katharina Zimmermann umfassend und bietet insbesondere folgendes Leistungsspektrum:

  • Haftungsrecht für Einrichtungen, deren Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen
  • Beratung zu und Verhandlung von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen
  • Beratung zu und Verhandlung von Leistungs-, Qualitäts- und Pflegesatzvereinbarungen
  • Beratung zu und Verhandlung von Versorgungsverträgen nach den SGB V und XI
  • Gestaltung von Heim-, Pflege- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII, XI und XII
  • Behördliche und gerichtliche Vertretung
  • Recht der Eingliederungshilfe
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Schulrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht auf Grundsicherung
  • Allgemeines Sozialhilferecht
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Betreuungsrecht und Vollmacht
  • Unterhaltsrecht
  • Erstellung von Informationsmaterial
  • Einzelberatungstage
  • Schulungen und Vortragsveranstaltungen

Gut beraten mit unseren Rechts- und Fachanwälten

Dr. Björn Winkler
Rechtsanwalt und Notar
Katharina Zimmermann
Rechtsanwältin