Im Sozialrecht ist unsere Kanzlei insbesondere spezialisiert im Behindertenrecht. Hier vertreten und beraten wir unter anderem sozialen Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Hilfen für behinderte und alte Menschen.
Darüber hinausgehend vertreten wir Privatpersonen aus sozialen Einrichtungen und Institutionen in allen Bereichen des Sozialrechts, wenn es gilt, Ansprüche und Rechte gegenüber dem Staat geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und Pflegeleistungen.