Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
Vier unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind gleichzeitig Notare und Notarin.
Die Tätigkeit unserer Notare und Notarin erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die einer notariellen Einschaltung bedürfen.
Tätigkeitsschwerpunkte unserer notariellen Dienstleistungen bestehen im Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht, im Familienrecht bei Eheverträgen oder Scheidensfolgenvereinbarungen sowie im Bereich Vorsorge und letztwillige Verfügungen.
Unsere Notare, Notarin, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden sich regelmäßig fort, um eine bestmögliche Betreuung und Beratung zu gewährleisten. Beurkundungen und Beglaubigungen werden nicht nur in deutscher, sondern bei Bedarf auch in englischer Sprache vorgenommen.