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Anwaltliche Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit – Rückwirkende Leistungen

Bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bedarf es einer sorgfältigen Analyse der Tätigkeit des Versicherungsnehmers und der Versicherungsbedingungen. In unserer täglichen Praxis erleben wir ständig, dass Versicherungsnehmer den Zeitpunkt ihres Leistungsanspruchs falsch einschätzen. Erst wenn „nichts mehr geht“ erwarten sie eine Zahlung des Versicherers. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Die üblichen Versicherungsbedingungen sehen einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bereits dann vor, wenn er nicht mehr in der Lage ist, 50 % dessen zu leisten, was an gesunden Tagen möglich war. Da in vielen Fällen die Berufsunfähigkeit nicht plötzlich eintritt – außer beim Unfall – sondern schleichend verläuft, kann auch Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden für Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer noch „im Job“ war.

So konnte dank der Beratung unseres Fachanwalts für Versicherungsrecht Marc Mumm eine Versicherungsnehmerin für weitere 6 Monate, in denen sie noch gearbeitet hatte, aber in der Leistungsfähigkeit krankheitsbedingt schon erheblich eingeschränkt war, Leistungen rückwirkend beziehen.

Es empfiehlt sich daher schon bei der Beantragung von Leistungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen Experten zu Rate zu ziehen. Die (Fach)Anwälte von Dr. Mahlstedt & Partner stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.