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Medizinrecht

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Im Medizinrecht mit allen Facetten besitzt Dr. Mahlstedt & Partner eine langjährige Expertise. Hierbei vertreten wir im Bereich Arzthaftung sowohl die Behandler- als auch die Patientenseite. Die dadurch erworbene Erfahrung „auf beiden Seiten“ ermöglicht es uns, die Motivation der jeweiligen Gegenseite besser zu verstehen und unsere Mandanten optimal zu vertreten. Interessenkollisionen werden von uns vor Annahme des Mandats sorgfältig geprüft und vermieden. Bei einem Haftungsfall ist eine frühzeitige Beratung für beide Seiten wichtig.

Bei Ärzten und Ärztinnen setzen wir zudem einemweiteren Schwerpunkt bei der Beratung zu den Themen Arbeitsrecht in der Arztpraxis, KV/KZV, Praxisänderung, Praxisnachfolge und Eingehung von beruflichen Kooperationen.

Leistungen

Unser Fachanwalt für Medizinrecht Carsten Geschke bietet in der Beratung insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Beratung und Vertragsgestaltung zur Gründung, Änderung oder Übertragung von Praxen
  • Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen
  • Vertragsgestaltung bei Eintritt oder Ausscheiden eines Praxispartners
  • Vertretung in Zulassungsverfahren
  • Vertretung gegenüber der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung oder Kammer
  • Vertretung in berufsgerichtlichen Disziplinar- und Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung in Arzthaftungsangelegenheiten
  • Vertretung in Schlichtungsverfahren
  • Vertretung in Arzthaftpflichtprozessen
  • Vertretung in Mediationsverfahren
  • Schulungen und Vorträge zu den Themen Arzthaftungsrecht, Arbeitsrecht in der Arztpraxis, Rechte und Pflichten des Vertragsarztes, Kooperationsformen wie MVZ oder Ärztenetz

Gut beraten mit unserem Fachanwalt

Carsten Geschke
Rechtsanwalt und Notar