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Berufsunfähigkeitsversicherung

Fachanwalt Mumm setzt im Nachprüfungsverfahren einer Berufsunfähigkeitsversicherung Wiederaufnahme der Leistungen nach unberechtigter Einstellung durch die HUK-Coburg durch.

Unsere Mandantin bezog bereits seit mehreren Jahren Rente aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehrere Nachprüfungen hatten bereits stattgefunden. Nunmehr stellte der Versicherer die Leistungen ein mit der Begründung, die behandelnde Ärztin habe keine Berufsunfähigkeit mehr feststellen können. Die Stellungnahme der Ärztin erhielt unsere Mandantin nicht. In dieser Konstellation ist die Entscheidung des Versicherers bereits aus formellen Gründen unwirksam. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet werden, die Entscheidung des Versicherers zu überprüfen. Hierfür muss er etwaige Gutachten /ärztliche Stellungnahmen einsehen können, um ein etwaiges Prozessrisiko taxieren zu können.

Bereits mit einem Aufforderungsschreiben konnte unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm anhand der bestehenden Rechtsprechung die HUK-Coburg davon überzeugen, die Leistungen fortzusetzen. Es empfiehlt sich daher bei jeder Leistungsentscheidung rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen.