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DFB-Schiedsrichter sind Arbeitnehmer

Erstmalig hat ein Arbeitsgericht die Arbeitnehmereigenschaft eines Fußball-Schiedsrichter im Verhältnis zum DFB (hier die DFB Schiri GmbH) angenommen. Das LAG Köln hat in einem Beschluss vom 16.06.2025 (Az. 5 Ta 58/25) die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für einen Fußball-Schiedsrichter angenommen, der gegenüber der DFB Schiri GmbH Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht. Es hat in seiner Entscheidung gut begründet festgestellt, dass der vorliegende Sachverhalt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft und sich hierbei umfassend mit der Arbeitnehmereigenschaft eines Fußball-Schiedsrichters in der Rechtsbeziehung zur DFB Schiri GmbH beschäftigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die DFB Schiri GmbH die zugelassene Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt hat, wo das Verfahren unter dem Aktenzeichen 9 AZB 18/25 geführt wird.

(Das Beitragsbild ist KI (Gemini) generiert)