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Bestattungspflicht trotz Erbausschlagung

Durch eine Erbausschlagung wird ein mit dem Erblasser Verwandter nicht von der Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz frei. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Cottbus (4. Kammer) mit Gerichtsbescheid vom 25.07.2025 (Az. VG 4 K 624/24) entschieden. Im vorliegenden Fall blieb der klagendende Bruder für die Bestattungskosten verpflichtet, die durch die Beerdigung seiner Schwester angefallen waren, obwohl der die Erbschaft ausgeschlagen hatte.  Die finanziellen Verhältnisse verhindern die Bestattungspflicht ebenfalls nicht, da ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Erben geltend gemacht werden kann oder eine Erstattung der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragt werden kann. Diese Grundsätze sollten auch auf die Bestattungsregelungen in anderen Bundesländern übertragbar sein.

(Das Beitragsbild ist KI (Gemini) generiert)