In der Hausratversicherung kommt der Absicherung gegen das Risiko Einbruchdiebstahl eine besondere Bedeutung zu. Angesichts der Häufigkeit der Straftaten und der verhältnismäßig geringen Aufklärungsquote ist es Versicherungsnehmern sehr zu empfehlen, dieses Risiko hinreichend abzudecken. Allerdings entzünden sich insbesondere nach einem Einbruchdiebstahl häufig Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer und dies aus mannigfaltigen Gründen, wie wir anhand des nachfolgenden Falles ein wenig erläutern können:
„Die Hausratversicherung zahlt nicht!“, waren die Einleitungsworte einer von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm vertretenen Versicherungsnehmerin. In der Tat war die Situation der Versicherungsnehmerin verhältnismäßig schwierig. Sie war bedauerlicherweise bereits mehrfach das Opfer von Einbruchdiebstählen geworden, die seitens der Polizei erhobenen Beweise waren teilweise unergiebig, die Stehlgutliste wurde nicht nur verspätet, sondern auch zweifach überarbeitet eingereicht und der wertvolle entwendete Schmuck wurde nicht in einem Tresor aufbewahrt. Dementsprechend bestritt der Versicherer alles. Vom Einbruch, über den Diebstahl, bis hin zum Vorhandensein des entwendeten Hausrats. Die Echtheit der Wertgegenstände wurde natürlich auch in Abrede gestellt.
Es bedurfte daher aufwendiger Recherchen und Aufklärungsarbeit, um für jeden einzelnen Gegenstand die erforderlichen Nachweise zu erbringen und um den Einwand zu entkräften, dass es die Versicherungsnehmerin versäumt hatte, ihre Wertsachen in einem Tresor zu lagern. Auch das Nachreichen der Stehlgutliste musste erklärt werden. Letzten Endes konnte für die Versicherungsnehmerin ein Vergleich mit dem Versicherer über knapp 50.000,00 € geschlossen werden, ein Erfolg, an den am Anfang nicht zu denken war.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, insbesondere in der Hausratversicherung vorausschauend zu agieren. Unabhängig davon, welches Risiko sich verwirklichen kann, ob Brandschaden, Leitungswasserschaden, Sturmschaden oder Einbruchdiebstahlschaden, ist es zu empfehlen, Belege und Quittungen von Hausratgegenständen aufzubewahren. Umso wertvoller der Hausratsgegenstand, umso wichtiger ist unter Umständen auch die Originalquittung. Bei Schadens- und Stehlgutlisten sollten Versicherungsnehmer zwar zügig die Aufstellung verfassen, hierbei allerdings nicht die Sorgfalt außer Acht lassen. So lassen sich Nachmeldungen vermeiden. Bei dem Verfassen der Schadensliste empfiehlt es sich zudem sehr, den verlorenen / beschädigten Hausrat möglichst präzise zu bezeichnen und zu beschreiben. Also nicht nur die Warengruppe zu nennen, sondern direkt – wenn vorhanden – konkrete Modellbezeichnung und Seriennummer. Bei wertvollem Schmuck oder Uhren sollten die Echtheitszertifikate getrennt vom Wertgegenstand aufbewahrt werden. Bei Großschäden sollten Versicherungsnehmer auch an den „günstigen“ Hausrat denken, denn in der Summe macht sich dies in der Regel bezahlt.
Sollten Sie Beratungsbedarf zu Ihrer Hausratversicherung haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.