Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz bei Unfällen im Haushalt oder in der Freizeit. Nicht immer ist indes klar, ob es sich um ein versichertes Ereignis, sprich einen Unfall handelt. Nur ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis stellt einen Unfall dar. Streitpunkte bilden beispielsweise Verletzungen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung, eine Infektion ausgelöst durch einen Insektenstich oder -biss, Vergiftungen, Erfrierungen oder die allergische Reaktion auf eine (Schutz-)Impfung. Vielfach ergibt sich die Lösung bei einer Analyse der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und der Rechtsprechung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm hat seit Jahren zahlreiche Fälle aus dem Themenbereich der Unfallversicherung begleitet und erfolgreich außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen für seine Mandanten geführt und kennt daher sämtliche Feinheiten rund um die Frage, war es ein Unfall.