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Unfall­versicherung

Warum zahlt die Unfall­versicherung nicht?

Durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollen aus der Sicht des Versicherungsnehmers schwere Folgen eines Unfalls abgefedert und aufgefangen werden. Vielfach sind jedoch komplexe medizinische Fragen zu klären, Lebenssachverhalte zu ermitteln und rechtliche Probleme zu erörtern, bevor es zur Auszahlung der Invaliditätssumme kommt. Unsere Experten für das Versicherungsrecht beraten Versicherungsnehmer und Versicherer kompetent in allen Fragen rund um die Unfallversicherung.

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Warum zahlt die Unfallversicherung nicht? – Die häufigsten Streitpunkte:

Die private Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz bei Unfällen im Haushalt oder in der Freizeit. Nicht immer ist indes klar, ob es sich um ein versichertes Ereignis, sprich einen Unfall handelt. Nur ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis stellt einen Unfall dar. Streitpunkte bilden beispielsweise Verletzungen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung, eine Infektion ausgelöst durch einen Insektenstich oder -biss, Vergiftungen, Erfrierungen oder die allergische Reaktion auf eine (Schutz-)Impfung. Vielfach ergibt sich die Lösung bei einer Analyse der zugrundeliegenden  Versicherungsbedingungen und der Rechtsprechung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm hat seit Jahren zahlreiche Fälle aus dem Themenbereich der Unfallversicherung begleitet und erfolgreich außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen für seine Mandanten geführt und kennt daher sämtliche Feinheiten rund um die Frage, war es ein Unfall.

Häufig zahlt die Unfallversicherung nicht oder aus Sicht des Versicherungsnehmers nicht genug, weil keine Invalidität eingetreten sein soll beziehungsweise zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer der Invaliditätsgrad streitig ist. Die Frage lautet daher in aller Regel, ob durch den Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung eingetreten ist. Die Beweislast für den Eintritt der Invalidität und deren Ursache liegt beim Versicherungsnehmer. Sofern eine Invalidität eingetreten ist, bemisst sich die Höhe der Invaliditätsleistung anhand der sog. Gliedertaxe. Bei der Gliedertaxe handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung, in der seitens des Versicherers festgelegt wird, welchen Grad der Beeinträchtigung er annimmt, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall ein bestimmtes Körperteil nicht mehr richtig nutzen kann oder es gar verloren hat. Die Versicherungsleistung für den Unfall errechnet sich dann aus dem zugewiesenen Prozentsatz im Zusammenspiel mit der vereinbarten Versicherungssumme.

Der erste Gedanke nach einem Unfall ist nicht zwingend der an die vorhandene Unfallversicherung. Dementsprechend häufig kommt es vor, dass Versicherungsnehmer nach einem Unfall trotz eingetretener Invalidität seitens des Versicherers keine Leistung erhalten. Wir wollen daher auf die wichtigsten Fristen hinweisen: Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden, d.h. „ohne schuldhaftes Zögern.“ Weiterhin muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Invalidität eingetreten sein. In vielen Fällen ist dies ein Zeitfenster von 15 Monaten. Tritt die dauerhafte körperliche Beeinträchtigung später ein, hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Ebenso wichtig ist es, dass die Invalidität innerhalb der im Vertrag geregelten Frist ärztlich festgestellt und anschließend gegenüber dem Versicherer angezeigt wird. Das Versäumen dieser Fristen kann bereits zum Verlust der Versicherungsleistung führen.

Auch in der Unfallversicherung gibt es Risikoausschlüsse. Von großer praktischer Bedeutung sind hier die Fälle von Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss oder auch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, die den Unfall (mit)verursacht haben könnten. Bei Risikoausschlüssen muss der Versicherer die für ihn „günstigen“ Tatsachen darlegen und beweisen. Wenn der Versicherer daher den Einwand erheben möchte, der Unfall sei auf Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers zurückzuführen, muss er beweisen, dass sich eine hieraus resultierende Bewusstseinsstörung auf das Unfallgeschehen konkret ausgewirkt hat.

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Unsere Leistungen in der Unfall­versicherung:

Die private Unfallversicherung – stellt insbesondere bei den Personen­versicherungen – einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bei Dr. Mahlstedt & Partner da. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Mumm vertritt und berät Sie auf höchstem Niveau bei allen Fragen rund um die private Unfallversicherung.

Wir haben eine klare Kostenstruktur und ermitteln unsere Gebühren in der streitigen Auseinandersetzung anhand des Gegenstandswerts. So haben unsere Mandanten von Anfang an den eigenen Kostenaufwand fest im Blick und dieser bleibt für sie von vornherein kalkulierbar.

für Versicherungsnehmer

In der Unfallversicherung bieten wir verunfallten Versicherungsnehmern gerne folgende Leistungen an:

  • Beratung bei der Unfallanzeige
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Gerichtliche Interessenvertretung

für Versicherer

Für Versicherer stehen wir mit unserem Team insbesondere mit folgenden Leistungen gerne an Ihrer Seite:

  • Interne Schulungen zu Prüfungs- und Rechtsfragen
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Gerichtliche Interessenvertretung
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