Skip links

Gebäude­versicherung

Warum zahlt die Gebäude­versicherung nicht?

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer ein elementarer Schutz zur Absicherung gegen Schäden am Haus und am sog. „festen Inventar“. Die Wohngebäudeversicherung deckt hierbei in aller Regel die Risiken Brandschaden, Wasserschaden und Sturmschaden standartmäßig ab. Immer größere Bedeutung gewinnt aufgrund zunehmender Unwetter eine zusätzliche Abdeckung gegen Elementarschäden. In ihrer Ausgestaltung ist die Wohngebäudeversicherung sehr komplex und die Schäden sind oftmals hoch, so dass Differenzen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer häufig vorprogrammiert sind. Spätestens wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt bzw. der Versicherungsnehmer einen höheren Entschädigungsbetrag erwartet, ist der Weg zum (Fach)Anwalt für Versicherungsrecht geboten. Die Experten von Dr. Mahlstedt & Partner betreuen seit Jahren namenhafte Versicherer sowie Versicherungsnehmer in allen Fragen zur Gebäudeversicherung.

Sofortkontakt

Warum zahlt die Gebäudeversicherung nicht? – Die häufigsten Streitpunkte:

Sehr häufig sehen sich Versicherungsnehmer nach einem Schaden, beispielsweise einem Brand, dem Einwand der Unterversicherung durch den Versicherer ausgesetzt. Das heißt, der Versicherungsnehmer soll die Immobilie zu einem geringeren Betrag als ihrem eigentlichen Wert versichert haben. Kurz, die Versicherungssumme entspricht nicht dem Versicherungswert. In der Konsequenz erhält der Versicherungsnehmer dann auch nur eine quotale Entschädigung. Ebenso häufig wie der Einwand der Unterversicherung erhoben wird, ist der Fall, dass der Versicherungsnehmer gar nicht in der Lage ist, den Versicherungswert richtig einzuschätzen. Oftmals wird daher der Versicherungswert mit Hilfe eines Maklers oder anhand eines Fragebogens durch den Versicherer selbst ermittelt. Ebenfalls sind Versicherer verpflichtet, den zukünftigen Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss auch hinsichtlich des Versicherungswertes richtig zu beraten.

Versicherungsnehmer sollten allerdings insbesondere nach umfangreicheren Umbauarbeiten / Erweiterungen der Immobilie überprüfen, ob der Versicherungsschutz noch ausreichend ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Allerdings erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden dann auch nur die vereinbarte Versicherungssumme, nicht den tatsächlichen Wert ersetzt.

Versicherungsnehmer haben die Obliegenheit, neue gefahrerhebliche Umstände dem Versicherer anzuzeigen. Klassisches Beispiel ist hierbei der Leerstand des Gebäudes, da bei einer unbewohnten Immobilie etwaige Schadensfälle nicht so schnell erkannt werden. Hat der Versicherungsnehmer von einem gefahrerhöhenden Umstand Kenntnis und zeigt dies dem Versicherer nicht an, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Häufig ist streitig, ob und ggf. wann der Versicherungsnehmer Kenntnis erlangt hat bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Auch über die Frage, ob der Versicherungsnehmer den gefahrerhöhenden Umstand mitgeteilt hat, kann ein Streit entfachen.

Nach einem Schaden kann vom Gebäudeversicherer geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages zutreffende Angaben gemacht hat. Insbesondere fehlerhafte Angaben zu etwaigen Vorschäden oder zur Nutzung der Immobilie führen nicht selten zum Rücktritt oder zur Anfechtung des Vertrages. Der Versicherungsnehmer verliert in diesem Fall nicht nur seinen Anspruch auf die Entschädigung, sondern überdies noch seinen Versicherungsschutz für die Immobilie.

Grundsätzlich erhält der Versicherungsnehmer selbst dann Leistungen aus der Gebäudeversicherung, wenn er den Schaden selbst verursacht hat. Jedenfalls solange es sich um einen Fall der einfachen Fahrlässigkeit handelt. Erst bei einem schwerwiegenderen Verstoß, sprich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist der Versicherer berechtigt, nicht die gesamte Entschädigung zu leisten. Insbesondere bei der Wertungsfrage, ob der Versicherungsnehmer einfach oder grob fahrlässig gehandelt hat, gehen naturgemäß die Einschätzungen der Vertragspartner auseinander.

Sofortkontakt

Unsere Leistungen in der Gebäude­versicherung:

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine versicherungsrechtliche Spezialmaterie. Unsere Experten von Dr. Mahlstedt & Partner verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich auf höchstem Niveau zu vertreten.

Wir haben eine klare Kostenstruktur und ermitteln unsere Gebühren in der streitigen Auseinandersetzung anhand des Gegenstandswerts. So haben unsere Mandanten von Anfang an den eigenen Kostenaufwand fest im Blick und dieser bleibt für sie von vornherein kalkulierbar.

für Versicherungsnehmer

In der Gebäudeversicherung bieten wir Versicherungsnehmern gerne folgende Leistungen an:

  • Begleitung des Schadensfalls in Kooperation mit ggf. notwendigen Sachverständigen
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Gerichtliche Interessenvertretung

für Versicherer

Für Versicherer stehen wir mit unserem Team insbesondere mit folgenden Leistungen gerne an Ihrer Seite:

  • Interne Schulungen zu Prüfungs- und Rechtsfragen
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Gerichtliche Interessenvertretung
Sofortkontakt

AUSWAHL FÄLLE FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGS­RECHT MUMM